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Brief an OB Palm: Zu den Entwicklungen auf dem Fomm-Areal

Brief vom 5.9.2009

Sehr geehrter Herr Palm,

die SPD-Gemeinderatsfraktion stellt gemäß § 24 der GemO BW folgenden Antrag:

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert über den aktuellen Stand in Sachen „Fromm-Areal“ zu berichten und folgende Fragen zu beantworten:

1. wurde der Fa. GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, eine Baugenehmigung für die Bebauung des ehemaligen Fromm-Areals“ mit einem Hochhaus, Gesundheits- bzw. Ärztezentrum und „4-Sterne-Plus-Hotel“ erteilt? Wenn ja, wann und mit welchen Auflagen? Und wie hoch sind die Genehmigungsgebühren angesetzt?
2. für den Fall, dass eine Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde, wird um Darlegung der Gründe gebeten, die die Erteilung der Baugenehmigung bisher verhindert haben. Außerdem bitten wir darum darzulegen, wer für die Verzögerungen bei der Entscheidung über das Baugesuch verantwortlich ist, bzw. die Anweisungen gegeben hat, das Verfahren ruhen zu lassen.
3. liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob überhaupt und gegebenenfalls bis wann mit dem Baubeginn des Vorhabens zu rechnen ist?
4. gibt es vertragliche Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fellbach und der Fa. GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, von Seiten der Stadt Fellbach einerseits bzw. der Fa. GEWA andererseits, die bislang nicht erfüllt wurden und falls ja, welche Gründe liegen dafür vor?
5. wie hoch liegen derzeit die finanziellen Aufwendungen der Stadt Fellbach im Zusammenhang mit dem Projekt der Fa. GEWA (Bebauungsplan, Bodengutachten, Verschattungsgutachten, Verfahren Baugenehmigung, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)?

Begründung:

Seit mehreren Jahren verfolgt die Fellbacher Bürgerschaft die Diskussion um die Bebauung des so genannten „Fromm-Areals“. Im Jahr 2006 stellte der Investor Warbanoff zuerst der Stadtverwaltung, dann dem Gemeinderat, zum Teil in nichtöffentlichen Sitzungen, sein Baukonzept vor und drängte auf rasche Entscheidungen. Entsprechend wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und dem Investor weitestgehende Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Vorhabens in Aussicht gestellt.

Trotz umfangreicher PR-Maßnahmen seitens des Investors regte sich in der Bürgerschaft gegen dieses Vorhaben zunehmend Ablehnung und Protest. Die Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“ hat hierzu erfolgreich ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids in dieser Angelegenheit eingeleitet. In einer Sitzung des Gemeinderats am 27.11.2007 wurde der Antrag der Bürgerinitiative auf Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt, obwohl die Bürgerinitiative mehr als 3.700 gültige Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids vorlegen konnte. Eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids steht noch aus.

In der gleichen Sitzung wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit einer Mehrheit von CDU-, FW/FD und Grünen-Stadträtinnen und Stadträten gefasst. Dies geschah u.a. auf Drängen des Investors im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung als Voraussetzung für die Finanzierung des Vorhabens.

Nach glaubwürdigen Aussagen aus der Verwaltung liegt die Bearbeitungsfrist für Baugenehmigungen in der Regel bei ca. 6-12 Wochen nach Eingang eines Bauantrags. Der Bauantrag liegt gemäß Vorlage 185/2007 vom 13. Nov. 2007 bei der Stadtverwaltung und müsste längst bearbeitet worden sein. Da wir davon ausgehen, dass eine Erteilung einer Baugenehmigung an die Fa. GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG bekannt geworden wäre, ist über den Bauantrag offensichtlich noch nicht entschieden worden. Es müssen daher Gründe vorliegen, die gegen die Erteilung einer Baugenehmigung sprechen. Wir halten es deshalb für erforderlich, dass über den Sachstand im Baugenehmigungsverfahren vollständig berichtet wird. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Gründe dafür vorliegen, dass die Bearbeitungszeit für das Baugesuch in völlig unüblicher Weise ausgedehnt wurde und somit nach nunmehr fast zwei Jahren immer noch keine Entscheidung über das Baugesuch erfolgt ist, auch nicht die Ablehnung des Bauantrags.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Gemeinderatsfraktion

 

 

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