Harald Raß zum Nordostring

Veröffentlicht am 13.06.2016 in Fraktion

Sehr geehrte Damen und Herren, 


seit nunmehr ungefähr 40 Jahren versucht das Bundesverkehrsministerium die Planung einer 4spurigen Bundesstraße (B29, "Nordostring") zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Fellbach/Waiblingen durchzusetzen. 

Im letzten BVWP 2003 wurde dieses Vorhaben unter Berücksichtigung der hohen ökologischen Risiken mit einem Planungsverbot belegt. Die ersatzweise Planung einer Landesstraße, bzw. eines Teilstückes, wurde vom Land Baden-Württemberg beendet, eine Alternativlösung in Teilen vorbereitet und verschiedenen Gremien dargelegt. 
Der neue Entwurf des BVWP führt nun unter der Maßnahmennummer 990 wieder eine vierspurige Bundesstraße im weiteren Bedarf mit Planungsrecht auf, ohne auf die bisherige Planung näher einzugehen. Besonders kritikwürdig ist aus meiner Sicht, dass mit völlig unterschiedlichen Verkehrszahlen zwischen dem alten Linienbestimmungsverfahren aus 2000/2003, den Erhebungen des Verbands Region Stuttgart und neuesten Verkehrszahlen, laufend steigenden Kosten des Projekts, inzwischen bei 209 Mio.€ ohne Planungskosten, und trotzdem steigendem K/N-Faktor das Projekt begründet wird. 

Bei näherer Betrachtung des Projektentwurfs ist auch festzustellen, dass die Zahlen aus dem Verkehrsmodell an zahlreichen Stellen nicht den tatsächlichen Be- und Entlastungen entspricht. Auch Verkehrsverlagerungen in angrenzende Räume werden nicht beziffert und somit einer kritischen Betrachtung in den dort betroffenen Räumen entzogen. 
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Planung dem Grundsatz "Ausbau vor Neubau" in keiner Weise entspricht und auch zu einer verkehrspolitisch nicht akzeptablen Verlagerung von der Schiene auf die Straße führen würde. 
Zudem wird an keiner Stelle darauf eingegangen, dass das Vorhaben in der betroffenen Raumschaft auf überwiegende Ablehnung stößt und wesentliche kostengünstigere Alternativplanungen nicht berücksichtigt werden. 
Bei näherer Betrachtung der Projektbegründung fallen zudem Ungenauigkeiten auf, die erhebliche Zweifel an einer akzeptablen Planungsgrundlage begründen. 
So ist zwar die Rede davon, dass die Landkreise Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart betroffen seien, jedoch nur ein Stuttgarter Bundestagswahlkreis also fehlen die ebenfalls o.g. betroffenen Landkreise. 
Aus diesen Gründen fordere ich das Ministerium auf, die Planung aufzugeben und statt dessen konsensuale Lösungen in der Raumschaft zu unterstützen. 


Mit freundlichen Grüßen 
gez. Harald Rass

 

 

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