Rückerstattung KiTa-Gebühren

Veröffentlicht am 09.06.2015 in Fraktion

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, den von Streiktagen in den Kindertagesstätten betroffenen Eltern, die KiTa-Gebühren anteilig zurück zu erstatten. Soweit Eltern in Einrichtungen in freier Trägerschaft betroffen sind, werden die Gebühren zu Lasten der Stadt ebenfalls zurück erstattet.

 

Begründung:

Seit Monaten finden die bisher ergebnislos verlaufenen Tarifverhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Beschäftigten in den Kinderbetreuungseinrichtungen statt. Es ist festzustellen dass die Bürgerinnen und Bürger zunehmend weniger Verständnis dafür haben, dass diese Verhandlungen bisher nicht zu einer Einigung geführt werden konnten. Ergebnis dieses zähen Verhandlungsverlaufs waren zunächst Streikandrohungen, und zuletzt die Streiks der Erzieherinnen und Erzieher. Diese Streiks bereiten den betroffenen Eltern, die auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen sind, zunehmend Probleme. Hinzu kommt, dass Eltern für eine anderweitige Betreuung, während der Streiktage, teilweise zusätzliche Ausgaben hatten.

Die Situation, dass die Stadt während des Streiks keine Löhne und Gehälter an die Mitarbeiter/innen bezahlen muss, die Sachkosten einspart und gleichzeitig die Betreuungsentgelte einbehält ist nicht zu rechtfertigen und muss durch eine anteilige Rückerstattung korrigiert werden

 

 

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