Stellungnahme von Gökay Sofuoglu zum Bündnis Demokratie und Menschenrechte

Stellungnahme von Stadtrat Gökay Sofuoglu zum Bündnis Demokratie und Menschenrechte, Gemeinderatssitzung am 20.02.2024

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Zull,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
liebe Felbacherinnen und Fellbacher,

Ich freue mich heute wieder ein Bewohner der Stadt Fellbach zu sein.
In dem Beschlussantrag, den wir heute beschließen werden, sind eigentlich alle Punkte erwähnt.
Die Mehrheit der Kräfte gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit bündeln und gemeinsam die Grundwerte unserer Demokratie verteidigen. Schutz der von rechter Gefahr bedrohten Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
Aktives Entgegensetzen gegen den Hass an vielfältigen Orten, wie Schule, Arbeitsplatz …

In diesem Jahr jährt sich das Jubiläum des Grundgesetzes und die Gründung der Bundesrepublik Deutschlang zum 75. Male. Und Unser Bundeskanzler erinnert, dass die Demokratie nicht nur von den wichtigen Artikeln in der Verfassung lebt, sondern dass wir als Bürgerinnen und Bürger sie tragen, dass wir sie beschützen und verteidigen, auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen.“ Und wie schnell die Demokratie in Gefahr geraten kann, machte Armin Laschet dann mit einer eindrucksvollen Aufzählung deutlich: „30. Januar: seine Ernennung. 1. Februar: Auflösung des Reichstags. 3. Februar: Hitler sagt, er will‚ rücksichtslos germanisieren und Lebensraum im Osten gewinnen‘. 4. Februar: Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. 22. Februar: SA und SS werden zur Hilfspolizei ernannt. 27. Februar: Der Reichstag brennt. 5. März: Wieder eine Wahl. Wieder keine absolute Mehrheit für die Nazis. 11. März: Goebbels Propagandaminister. 22. März Errichtung des Konzentrationslagers Dachau. 23. März Ermächtigungsgesetz. Ende der Demokratie in Deutschland. In zwei Monaten war alles zerstört.“

Erich Kästner mahnte schon:
„Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf. Sie ruht erst, wenn sie alles unter sich begraben hat."

Deshalb freue ich mich, dass angesichts der Correktiv Recherche Millionen auf die Straße gehen und Demokratie verteidigen.
Auch der Beschluss heute wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir uns entschlossen gegen Demokratiefeinde stellen.
Denn Demokratie braucht keine Alternative!

Vielen Dank

B - Plan Esslinger Weg

Fellbach 19.12.2016

 

Antrag zu TOP 17 „Bebauungsplan 22.02 Esslinger Weg I/ Aufstellungsbeschluss“

der Gemeinderatssitzung am 20.12.2016

 

Sehr geehrte Frau Zull,

im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion bitten wir Sie dem Gemeinderat zum morgigen
TOP 17 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt für das Entwicklungsgebiet Esslinger Weg einen städtebaulichen Ideen-Wettbewerb durchzuführen, nach dem die zukünftige städtebauliche Entwicklung gesteuert wird. Auch die Bebauung von Teilflächen, um die es zunächst geht, muss danach ausgerichtet werden.

Begründung:

Wohnungsbau ist ein wichtiges Thema. Wir brauchen dringend Grundstücke, die dafür entwickelt werden können. Alle sollten bei diesem Tagesordnungspunkt eigentlich glücklich sein, wenn nicht der Eindruck wäre, dass hier relativ plötzlich, unvorbereitet und scheinbar planlos vorgegangen würde.

Zugegeben, es ist nur ein sehr kleiner Teil vom gesamten zukünftigen Wohngebiet Esslinger Weg. Doch wir müssen in der Entwicklung sehr überlegt vorgehen, um all die Versprechen nach bezahlbarem Wohnungsbau und Wohnungsbau für alle einzulösen. „Business as usal“ hilft nicht weiter, neue Anforderungen an die Wohnbauentwicklung fordern einen neuen Städtebau. Was wir in Zukunft auf keinen Fall wollen, sind weitere Investorenprojekte nach dem Muster vom „Turrealis“ (Randbebauung GEWA-Tower).

Ein so großes Wohnbauentwicklungspotential, wie es der „Esslinger Weg“ darstellt, sollten wir nicht stückchenweise nach einer 20-Jahre alten städtebaulichen Skizze in die Entwicklung geben.

Allein der Zuzug von prognostizierten etwa 85.000 Tausend Menschen in die Region Stuttgart bis zum Jahr 2030 bedeuten für Fellbach einen hohen Druck auf den Wohnungsmarkt. Im Kern der Region, zu dem Fellbach gehört, wird der Bevölkerungszuwachs zwischen 5 und knapp
9 % liegen.

Die Diskussion um höhere städtebaulicher Dichtewerte stellt neue Anforderungen an den Städtebau. Größere bauliche Dichten bedeuten auch höhere Anforderungen an Frei- und Gemeinschaftsflächen. Der Druck, der eine bauliche Entwicklung auf die freie Landschaft und die Landwirtschaft stellt, muss in Lösungen münden, den sogenannten ökologischen Ausgleich weitgehend im Gebiet selbst anbietet. Zudem müssen die Bebauungskonzepte Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen bieten. Eine gute soziale Mischung ist Garant für einen stabilen und robusten Städtebau und wirkt der Spaltung der Gesellschaft  entgegen. Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen sollen in Fellbach eine Wohnung finden und nicht an den Rand der Region gedrückt werden.

Wir fordern deshalb umgehend einen städtebaulichen Wettbewerb für das Gebiet Esslinger Weg, ins besondere für das östliche Teilgebiet, das von der Verlängerung der Käthe-Kollwitz-Straße, der Siemensstraße, der Fellbacher Straße und des südlichen Siedlungsrandes von Schmiden umgrenzt ist. Das Ziel ist ein städtebauliches Gesamtkonzept oder Entwicklungskonzeption zu bekommen, nach dem die zukünftige städtebauliche Entwicklung gesteuert wird. Auch die Bebauung von Teilflächen, um die es zunächst geht, soll danach ausgerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Dreßler-Uetz                                                      gez. Andreas Möhlmann

Stellv. Vorsitzende                                                       Vorsitzender

 

Antrag Betreuungsgebühren

 

Fellbach 15.12.2016

 

Betreuungsgebühren

Sehr geehrte Frau Zull,

im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion bitte ich Sie dem Gemeinderat folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag:

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Tageseinrichtungen für Kinder und Schülerbetreuungsgruppen wird wie folgt geändert:

Die Gebührenerhöhungen zum 01.01.2016 (um ca. 20%) und zum 01.09.2016 (um ca. 30%) werden zurückgenommen. Auf eine für 2017 geplante Erhöhung um weitere 20% wird verzichtet.

Es werden wieder die Gebührensätze Stand 31.12.2015 erhoben.

Begründung:

Die Kinderbetreuungsgebühren wurden im vergangenen Jahr, auf Antrag von CDU und FW/FD, zum 01.01.2016 um 20% und zum 01.09.2016 um weitere 10% erhöht. Für 2017 ist eine weitere Erhöhung um 20%, insgesamt also 50%, vorgesehen. Begründet wurde der Beschluss mit einer schwieriger werdenden Haushaltslage,

Die Gebühren für den Regelkindergarten steigen somit von 80 auf 120 Euro pro Monat und Kind. Die Kosten für die Ganztagesbetreuung eines unter 3-jährigen Kindes (50 Wochen-stunden) erhöhen sich von 315 Euro auf 475 Euro pro Monat.

Fellbach, das bislang im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden eine der niedrigsten Gebühren erhoben hat, wird damit zu einer der teuersten Städte.

Nachdem das Jahresergebnis des städtischen Haushalts im Jahr 2015 um etwa 10 Mio. Euro besser ausgefallen ist als geplant und auch für 2016 Verbesserungen im Haushalt von knapp
5 Mio. Euro erwartet werden, entfällt die Begründung für die vorgenommenen Gebühren-erhöhungen damit vollständig.

Die Mehreinnahmen der Stadt liegen erheblich über den durch die höheren Betreuungsgebühren erzielten zusätzlichen Einnahmen von ca. 250.000 Euro, die vollständig zu Lasten der Eltern gehen.

Aus sozialpolitischer Verantwortung gegenüber Familien mit Kindern, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssen, halten wir es für richtig, die Kinderbetreuungsgebühren deshalb wieder auf den Stand von 2015 zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Möhlmann

Vorsitzender

Anfrage zum Fromm-Areal

 

Fellbach 15.12.2016

Anfrage zur Bebauung „Fromm-Areal“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Zuge der in den letzten Wochen aufgekommenen Diskussionen um die Fertigstellung des Fromm-Areals mit Hochhaus und Randbebauung möchte ich Sie bitten im Namen der SPD-Fraktion zu den nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen und die Fragen zu beantworten.

1. Auf der nordöstlichen Ecke der Randbebauung ist ein übergroßes „M“ als Werbeanlage der
Fa. Mc Donalds angebracht worden.

  • Entspricht diese Werbung der Zulässigkeit von Werbeanlagen in diesem Gebiet, bzw. der gültigen Werbesatzung?

2. Seit in der Randbebauung teilweise die Mieter eingezogen sind, aber auch schon einige Monate vorher, sind dauerhaft Geräusche wahrnehmbar, ähnlich einem laufenden großen Gebläse oder Ventilator. Diese Geräusche sind in der Umgebung und näheren Nachbarschaft sowohl tagsüber aber vor allem in der Nacht unangenehm und belästigend. Bei geöffneten Fenstern (dies ist vor allem in der wärmeren Jahreszeit der Normalfall) verursachen diese Geräusche einen permanenten Lärmpegel, der so nicht hinnehmbar ist.

  • Ist es möglich oder denkbar, dass diese Geräusche von der Heizungsanlage, den Abluftkaminen oder dem Blockheizkraftwerk verursacht werden?

  • Falls ja, was kann man tun, dass diese Geräusche abgestellt oder reduziert werden?

  • Falls nein, bedeutet dies dann, dass die Anwohner mit einer solchen Geräuschkulisse in der Zukunft leben müssen?

3. Derzeit wird daran gearbeitet, den Straßenraum um die Randbebauung zu gestalten. Hier war auffällig, dass die völlig intakte Fahrbahn der Eberhardstraße bis zu einer Tiefe von rund 40 cm abgetragen wurde. Außerdem wird die Eberhardstraße (und auch die Friedrich-List-Straße) durch den übermäßig breiten Gehweg und den PKW-Stellplätzen auf ein Mindestmaß verengt. Hierzu die Fragen:

  • Welche Notwendigkeit hat bestanden, die Fahrbahn abzutragen?

  • In den Planunterlagen verbleibt für jede Fahrtrichtung gerade mal eine Fahrbahnbreite von 3 m. In Anbetracht des Begegnungsverkehrs und der senkrecht dazu parkenden und ausfahrenden Fahrzeuge wird hier ein künstlicher und potentieller Unfallschwerpunkt geschaffen. Wie sieht dies die Stadtverwaltung?

  • Ist beabsichtigt, den Straßenraum rund um die Randbebauung (und auch bei der zukünftigen Neugestaltung der Friedrich-List-Straße) als „Anlieger“ auszuschildern und/oder Beschränkungen z.B. für LKW-Verkehr, einzurichten?

  • Wird der Straßenraum auch bis zur Bundesstraße 14 fertig gestellt auch wenn die Arbeiten am Hotel und am Turm noch längere Zeit ruhen sollten?

  • Bis wann ist mit der Fertigstellung des Straßenraums zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Krause

Stadtrat

Nord - Ost - Ring

Nord - Ost - Ring

Seit nunmehr ungefähr 40 Jahren versucht das Bundesverkehrsministerium die Planung einer 4spurigen Bundesstraße (B29, "Nordostring") zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Fellbach/Waiblingen durchzusetzen. Im letzten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aus dem Jahr 2003 wurde dieses Vorhaben der hohen ökologischen Risiken mit einem Planungsverbot belegt. Die ersatzweise Planung einer Landesstraße, bzw. eines Teilstückes, wurde vom Land Baden-Württemberg beendet, eine Alternativlösung in Teilen vorbereitet und verschiedenen Gremien dargelegt.

Der neue Entwurf des BVWP führt nun wieder eine vierspurige Bundesstraße im weiteren Bedarf mit Planungsrecht auf, ohne auf die bisherige Planung näher einzugehen. Besonders kritikwürdig ist aus meiner Sicht, dass mit völlig unterschiedlichen Verkehrszahlen zwischen dem alten Linienbestimmungsverfahren aus 2000/2003, den Erhebungen des Verbands Region Stuttgart und neuesten Verkehrszahlen, laufend steigenden Kosten des Projekts, inzwischen bei 209 Mio. Euro ohne Planungskosten, und trotzdem steigendem Kosten/Nutzen-Faktor das Projekt begründet wird. Bei näherer Betrachtung ist auch festzustellen, dass die Zahlen aus dem Verkehrsmodell an zahlreichen Stellen nicht den tatsächlichen Be- und Entlastungen entsprechen. Auch Verkehrsverlagerungen werden nicht beziffert und somit einer kritischen Betrachtung in dort betroffenen Räumen entzogen.

Hinzu kommt, dass diese Planung dem Grundsatz "Ausbau vor Neubau" in keiner Weise entspricht und auch zu einer verkehrspolitisch nicht akzeptablen Verlagerung von der Schiene auf die Straße führen würde. Und es wird an keiner Stelle darauf eingegangen, dass das Vorhaben in der betroffenen Raumschaft auf überwiegende Ablehnung stößt und wesentlich kostengünstigere Alternativplanungen nicht berücksichtigt werden.

 

 

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