Antrag Betreuungsgebühren

 

Fellbach 15.12.2016

 

Betreuungsgebühren

Sehr geehrte Frau Zull,

im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion bitte ich Sie dem Gemeinderat folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag:

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Tageseinrichtungen für Kinder und Schülerbetreuungsgruppen wird wie folgt geändert:

Die Gebührenerhöhungen zum 01.01.2016 (um ca. 20%) und zum 01.09.2016 (um ca. 30%) werden zurückgenommen. Auf eine für 2017 geplante Erhöhung um weitere 20% wird verzichtet.

Es werden wieder die Gebührensätze Stand 31.12.2015 erhoben.

Begründung:

Die Kinderbetreuungsgebühren wurden im vergangenen Jahr, auf Antrag von CDU und FW/FD, zum 01.01.2016 um 20% und zum 01.09.2016 um weitere 10% erhöht. Für 2017 ist eine weitere Erhöhung um 20%, insgesamt also 50%, vorgesehen. Begründet wurde der Beschluss mit einer schwieriger werdenden Haushaltslage,

Die Gebühren für den Regelkindergarten steigen somit von 80 auf 120 Euro pro Monat und Kind. Die Kosten für die Ganztagesbetreuung eines unter 3-jährigen Kindes (50 Wochen-stunden) erhöhen sich von 315 Euro auf 475 Euro pro Monat.

Fellbach, das bislang im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden eine der niedrigsten Gebühren erhoben hat, wird damit zu einer der teuersten Städte.

Nachdem das Jahresergebnis des städtischen Haushalts im Jahr 2015 um etwa 10 Mio. Euro besser ausgefallen ist als geplant und auch für 2016 Verbesserungen im Haushalt von knapp
5 Mio. Euro erwartet werden, entfällt die Begründung für die vorgenommenen Gebühren-erhöhungen damit vollständig.

Die Mehreinnahmen der Stadt liegen erheblich über den durch die höheren Betreuungsgebühren erzielten zusätzlichen Einnahmen von ca. 250.000 Euro, die vollständig zu Lasten der Eltern gehen.

Aus sozialpolitischer Verantwortung gegenüber Familien mit Kindern, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssen, halten wir es für richtig, die Kinderbetreuungsgebühren deshalb wieder auf den Stand von 2015 zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Möhlmann

Vorsitzender

Anfrage zum Fromm-Areal

 

Fellbach 15.12.2016

Anfrage zur Bebauung „Fromm-Areal“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Zuge der in den letzten Wochen aufgekommenen Diskussionen um die Fertigstellung des Fromm-Areals mit Hochhaus und Randbebauung möchte ich Sie bitten im Namen der SPD-Fraktion zu den nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen und die Fragen zu beantworten.

1. Auf der nordöstlichen Ecke der Randbebauung ist ein übergroßes „M“ als Werbeanlage der
Fa. Mc Donalds angebracht worden.

  • Entspricht diese Werbung der Zulässigkeit von Werbeanlagen in diesem Gebiet, bzw. der gültigen Werbesatzung?

2. Seit in der Randbebauung teilweise die Mieter eingezogen sind, aber auch schon einige Monate vorher, sind dauerhaft Geräusche wahrnehmbar, ähnlich einem laufenden großen Gebläse oder Ventilator. Diese Geräusche sind in der Umgebung und näheren Nachbarschaft sowohl tagsüber aber vor allem in der Nacht unangenehm und belästigend. Bei geöffneten Fenstern (dies ist vor allem in der wärmeren Jahreszeit der Normalfall) verursachen diese Geräusche einen permanenten Lärmpegel, der so nicht hinnehmbar ist.

  • Ist es möglich oder denkbar, dass diese Geräusche von der Heizungsanlage, den Abluftkaminen oder dem Blockheizkraftwerk verursacht werden?

  • Falls ja, was kann man tun, dass diese Geräusche abgestellt oder reduziert werden?

  • Falls nein, bedeutet dies dann, dass die Anwohner mit einer solchen Geräuschkulisse in der Zukunft leben müssen?

3. Derzeit wird daran gearbeitet, den Straßenraum um die Randbebauung zu gestalten. Hier war auffällig, dass die völlig intakte Fahrbahn der Eberhardstraße bis zu einer Tiefe von rund 40 cm abgetragen wurde. Außerdem wird die Eberhardstraße (und auch die Friedrich-List-Straße) durch den übermäßig breiten Gehweg und den PKW-Stellplätzen auf ein Mindestmaß verengt. Hierzu die Fragen:

  • Welche Notwendigkeit hat bestanden, die Fahrbahn abzutragen?

  • In den Planunterlagen verbleibt für jede Fahrtrichtung gerade mal eine Fahrbahnbreite von 3 m. In Anbetracht des Begegnungsverkehrs und der senkrecht dazu parkenden und ausfahrenden Fahrzeuge wird hier ein künstlicher und potentieller Unfallschwerpunkt geschaffen. Wie sieht dies die Stadtverwaltung?

  • Ist beabsichtigt, den Straßenraum rund um die Randbebauung (und auch bei der zukünftigen Neugestaltung der Friedrich-List-Straße) als „Anlieger“ auszuschildern und/oder Beschränkungen z.B. für LKW-Verkehr, einzurichten?

  • Wird der Straßenraum auch bis zur Bundesstraße 14 fertig gestellt auch wenn die Arbeiten am Hotel und am Turm noch längere Zeit ruhen sollten?

  • Bis wann ist mit der Fertigstellung des Straßenraums zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Krause

Stadtrat

Nord - Ost - Ring

Nord - Ost - Ring

Seit nunmehr ungefähr 40 Jahren versucht das Bundesverkehrsministerium die Planung einer 4spurigen Bundesstraße (B29, "Nordostring") zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Fellbach/Waiblingen durchzusetzen. Im letzten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aus dem Jahr 2003 wurde dieses Vorhaben der hohen ökologischen Risiken mit einem Planungsverbot belegt. Die ersatzweise Planung einer Landesstraße, bzw. eines Teilstückes, wurde vom Land Baden-Württemberg beendet, eine Alternativlösung in Teilen vorbereitet und verschiedenen Gremien dargelegt.

Der neue Entwurf des BVWP führt nun wieder eine vierspurige Bundesstraße im weiteren Bedarf mit Planungsrecht auf, ohne auf die bisherige Planung näher einzugehen. Besonders kritikwürdig ist aus meiner Sicht, dass mit völlig unterschiedlichen Verkehrszahlen zwischen dem alten Linienbestimmungsverfahren aus 2000/2003, den Erhebungen des Verbands Region Stuttgart und neuesten Verkehrszahlen, laufend steigenden Kosten des Projekts, inzwischen bei 209 Mio. Euro ohne Planungskosten, und trotzdem steigendem Kosten/Nutzen-Faktor das Projekt begründet wird. Bei näherer Betrachtung ist auch festzustellen, dass die Zahlen aus dem Verkehrsmodell an zahlreichen Stellen nicht den tatsächlichen Be- und Entlastungen entsprechen. Auch Verkehrsverlagerungen werden nicht beziffert und somit einer kritischen Betrachtung in dort betroffenen Räumen entzogen.

Hinzu kommt, dass diese Planung dem Grundsatz "Ausbau vor Neubau" in keiner Weise entspricht und auch zu einer verkehrspolitisch nicht akzeptablen Verlagerung von der Schiene auf die Straße führen würde. Und es wird an keiner Stelle darauf eingegangen, dass das Vorhaben in der betroffenen Raumschaft auf überwiegende Ablehnung stößt und wesentlich kostengünstigere Alternativplanungen nicht berücksichtigt werden.

 

 

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