Harald Raß zum Nord-Ost-Ring

Veröffentlicht am 13.04.2017 in Allgemein

Bisher wurden die früheren Stellungnahmen der Stadt Fellbach zum Nordostring vom Verband Region Stuttgart zurückgewiesen. Dies schließt sich an die aus früheren Jahren bekannten Mehrheitsbeschlüsse der Regionalversammlung etwa zum Regionalplan oder zum derzeit noch geltenden Regionalverkehrsplan an. Dazu gehört dann auch, dass die Stellungnahmen der Stadt Stuttgart und Kornwestheims ebenso nicht berücksichtigt werden.

 

Dieser Nordostring (wahlweise auch B29, A 87, Maßnahmen, 338, 338 a, 321) bezeichnet ist zum veritablen Zankapfel in der Region geworden. Das ist in nahezu jeder Sitzung der regionalen Gremien, in der es um Straßenplanungen geht, zu erleben.

Dieser Nordostring ist mittlerweile auch besonderes Lehrstück in politischer Lobbyarbeit geworden.

Besonders aktiv zeigten sich die Bundestagsabgeordneten Dr. Pfeiffer und Barthle. Letzterer auch Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Auf deren Drängen wurde in den Entwurf zum BVWP der Nordostring aufgenommen. Unterstützt wurde dies von einer Mehrheit im Regionalparlament aus CDU, Freien Wählern und FDP. Leider auch von Regionalrätin Schenk aus Fellbach, die ja eigentlich die Beschlusslagen in Fellbach als ehemalige Stadträtin kennen müsste. Im Entwurf zum BVWP wurde auf diese Unterstützung ausdrücklich Bezug genommen.

Eine gewisse Steigerung hat diese politische Intervention dadurch bekommen, dass der Nordostring einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung im Stuttgarter Talkessel leisten könne. Deshalb auch ein entsprechender Antrag der Freien Wähler in der Region. Das Dumme war nur, dass die „Entlastungswirkung“ in Stuttgart am Pragsattel, am Neckartor und in der Schillerstraße, so gering war, dass die Stadt Stuttgart schnell Position bezogen hat. Deshalb hat man, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, noch zügig ein weiteres Straßenbauvorhaben mit untersucht: einen Tunnel von der B10 zur B27 Richtung Flughafen, mit schlappen Kosten von mindestens 400 Mio. €. Und siehe da: Die Entlastungswirkung war da.
Die Sache hat nur einen Haken: Die Filderauffahrt findet im BVWP keinerlei Erwähnung, so dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass bis 2030 nicht einmal mit einer Planung, geschweige denn mit dem Bau begonnen werden könnte. Gerade das hinderte CDU, FW, und FDP nicht daran, diese Maßnahme nachträglich vehement für den BVWP zu fordern.

Anmerkung am Rande: Die Reduzierung der Schadstoffbelastung im Stuttgarter Kessel wird ab 2018 gefordert, es geht um Fahrverbote und die „Blaue Plakette, die ab 2020 für Entlastung sorgen soll. Es geht dabei um Maßnahmen, die in 9 Monaten oder 1 ½ Jahren wirken sollen, nicht um Straßen, die – vielleicht -  in 20 oder 30 Jahren kommen.

Landespolitisch sah die Sache etwas anders aus. Die grün-rote Landesregierung hatte ausdrücklich keinen Nordostring angemeldet. Und im Entwurf zum Generalverkehrsplan des Landes ist er auch nicht enthalten, allerdings die Alternative einer ortsnahen Brücke („Billinger Brücke“). Leider wurde diese jetzt praktisch der „Rundablage“ zugeführt.

Damit kommen wir zu einem Punkt, der uns aus Fellbacher Sicht erhebliche Sorgen bereiten könnte:

In der grün-schwarzen Landesregierung besteht ein ziemlicher Streit über den Nordostring.

Der schwarze Teil der Landesregierung verlangt unter Berufung auf einen Kabinettsbeschluss, dass mit der Planung begonnen werden sollte, sprich: die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens rückgängig gemacht werden soll. Der grüne Teil lehnt dies ab und beruft sich darauf, dass im Kabinettsbeschluss der Nordostring nicht gemeint sei. Also haben wir das etwas verwirrende Ergebnis eines einstimmigen Beschlusses mit völlig unterschiedlicher Auslegung.

Hinzu kommt, dass Herr Reimer, seines Zeichens Regierungspräsident und damit Chef der Behörde, die die Planung betreiben müsste, zumindest noch in Fellbach erklärt hat, dass es diese Planung nicht geben würde. Es wird also darauf ankommen, wer sich durchsetzt. Und da bin ich, ehrlich gesagt, durchaus vorsichtig geworden.

Deshalb kommt der fachlichen Seite der Stellungnahme aus unserer Sicht hohe Bedeutung zu. Schließlich würden wir im Falle der Einleitung des Verfahrens erheblich gefordert werden. Völlig zu Recht weist das Rathaus darauf hin, dass die Begründungen für diese Straße in sich widersprüchlich sind. Zum einen wird von einer vornehmlich regionalen Bedeutung gesprochen, andererseits von einer großräumigen Verbindung zwischen der A 81 und der A7.

Daraus folgt dann, dass die planrechtfertigenden Verkehrsmengen unterschiedlich berechnet werden. Dies wiederum lässt die Schlussfolgerung zu, dass mit falschen Zahlen gerechnet und argumentiert wird. Erwartbare Folge: falsche Planungen.

Ein aus unserer Sicht ganz wesentlicher Punkt ist auch, dass diese Planung wenig sorgfältig mit den Aussagen aus der Strategischen Umweltprüfung (SUP) umgeht. Darin heißt es in der Gesamtbeurteilung:
„Voraussichtlich erhebliche Beeinträchtigungen sind für alle untersuchten Schutzgüter auf Grund der Läge der Maßnahme in sehr großem Umfang zu erwarten.“

Praktisch heißt das, dass fast alle Schutzgüter, die in der SUP angesprochen werden (Mensch, Landschaftsbild, Kulturlandschaft, Klima/Luft, Fauna/Flora/Biodiversität, Wasser und Boden) negativ berührt sind. Übrigens bei keinem der in der SUP untersuchten Maßnahmen sind mehr Schutzgüter betroffen, als beim Nordostring. Dies waren übrigens die Gründe, weshalb im alten BVWP der Nordostring mit einem Planungsverbot belegt wurde. Jetzt hält man diese Verletzungen im Verfahren für „abwägbar“, als könnte man sie wegwischen. Auch darauf wurde in der Vorlage entsprechend eingegangen.

 

 

 

 

 

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