Anträge

- Beschlossener Antrag -

Antragssteller: SPD Stadtverband Fellbach
Empfänger: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Betreff: Antrag zum Arbeitsrecht und zur Entwicklung der realen Arbeitszeit

Antrag:

Die SPD setzt sich für folgende Änderungen im Arbeitsrecht ein:
-Der Anteil der Leiharbeit ist über eine gesetzliche Quote zu begrenzen
-Das Arbeitszeitgesetz ist von seinen Ausnahmen zu befreien
-Verschärfung der Strafverfolgung gemäß §119 BetrVG
-Schaffung eines Beauftragten für Arbeitnehmerfragen, der ähnlich der Tätigkeit des Wehrbeauftragten die Verstöße aufnimmt, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden können
-Die dauerhafte missbräuchliche Gestaltung der Arbeitsmenge ist zu untersagen. Zuwiderhandlungen sollen durch deutliche Geldstrafen und Schadenersatzzahlungen unterbunden werden

Begründung:

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren entscheidend zum Nachteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verändert. Es gibt eine massive Ausweitung des Billiglohnsektors, der Anteil der befristet Beschäftigten hat sich stark erhöht, Leih- und Zeitarbeit wurde stark ausgedehnt. Wer nicht von einem Tarifvertrag wirksam geschützt wird, erlebt eine spürbare Verlängerung der Arbeitszeit durch erwartete ,,freiwillige’’ Überstunden, das Klima in den Firmen wird immer eisiger.
Auszubildende und Studenten müssen sich immer mehr durch Praktika und befristete Verträge kämpfen.
Alle haben mit einer „Verdichtung“ der Arbeit zu kämpfen, die in der regulären Zeit in vielen Jobs nicht mehr zu bewältigen ist.

Diese Entwicklung hat jedoch nicht nur ihre Ursachen im internationalen Wettbewerb, oder in geschwächten Gewerkschaften, auch der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einiges zum Abbau an Arbeitnehmerschutzbestimmungen beigetragen.

Hierzu nur einige Beispiele:

-Verlängerung der Probezeit für Auszubildende auf 4 Monate
-Urteil zum Bundesurlaubsgesetz: Aus 24 Werktagen werden real nur noch 20 Tage, keine Korrektur durch den Gesetzgeber
-Extreme Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes, die Liste der Ausnahmen ist mittlerweile so lange, dass es praktisch kaum mehr existiert. Selbst der Staat als Arbeitgeber ging her, und schrieb für sich passende Ausnahmeregelungen.
-Änderung der Zahl der freigestellten Betriebsräte
-Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist zwar eine Straftat, es ist aber noch nie jemand zur vorgesehenen Höchststrafe verurteilt worden. Dies ist völlig wirklichkeitsfremd!

Die Entwicklung der ungehemmten Leiharbeit, unterschiedlicher Lohn für Stamm- und Leasingbelegschaft, die einen mit, die anderen ohne Kündigungsschutz, das alles für die gleichen Tätigkeiten, sorgt für willkürliches Unrecht. Diese Entwicklung gefährdet den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.
Die steigenden Arbeitszeiten und Arbeitsbelastungen verhindern ehrenamtliche Arbeit in Parteien, Kirchen, Vereinen, oder auch der freiwilligen Feuerwehr.

Die SPD hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass das Arbeitsrecht dem wirksamen Schutz von Arbeitnehmerinteressen dient und muss dafür sorgen, dass die Verschlechterungen im Arbeitsrecht wieder zurück genommen werden. Sie muss dafür sorgen, dass der Anteil der Leiharbeit über eine gesetzliche Quote begrenzt wird. Das Arbeitszeitgesetz ist dabei von seinen Ausnahmen zu befreien und wieder „scharf“ zu stellen. Verstöße dagegen müssen mit drastischen Geldbußen geahndet werden. Dies muss auch für die Behinderung der Betriebsratsarbeit gelten. Es ist deshalb ein Gesetz zu entwerfen das den Gestaltungsmissbrauch der Arbeitsmenge untersagt, und unter wirksame und abschreckende Strafe stellt. Die Arbeitsmenge muss in normaler Zeit bei normaler Leistung zu bewältigen sein.
Da dort, wo gesetzliche Bestimmungen vorhanden sind, diese nicht ausreichend überwacht werden, sind die Kontrollen zu verstärken. Ist der Staat seiner Kontrollpflicht nicht nach-gekommen, muss er schadensersatzpflichtig werden.
Wenn es in der Praxis nicht gelingt, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass man bis 67 arbeiten kann, muss die Rente mit 67 wieder abgeschafft werden.


Beschlossen von der Mitgliederversammlung des SPD-Stadtverbandes Fellbach am 20. Mai 2010 in Fellbach

Vorstand SPD Stadtverband

Ergebnisse der Jahreshauptversammlung vom 14.04.2011
In den Vorstand wurden gewählt:

Tobias Schlegel (1. Vorsitzender)

Camilla Höfer-Schaub (Stellv. Vorsitzende)
Dr. Reinhard Rose (Stellv. Vorsitzender)

Beate Rose (Kassiererin)

Mark Röger (Schriftführer)

Beisitzer:
Armin Fischer
Gökay Sofuoglu
Harald Raß
Heike Cablitz
Sigrun Lutz
Stefanie Hehn

 

 

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